Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dieser Webshop und unser Angebot richtet sich ausschliesslich an gewerbliche Kunden und ist nicht für die Lieferung, Beratung etc. für Endverbraucher/Privatkunden gedacht. Sollten wir ausnahmsweise davon abweichen, so unterwirft sich der Kunde automatisch und ohne Widerrufsrecht den Lieferbedingungen für gewerbliche Kunden, was die MWST (netto Preisangaben plus MWST), Gewährleistung/Garantie 12 Monate ab Lieferung, Rücknahme von defektem Material oder Materialresten usw. betrifft. Unsere Artikel sind zum Einbau in gewerbliche Anlagen bestimmt und nicht für den Wohnungsbau/ Büro, somit für instruiertes gewerbliches Personal, dass eine Fachkundigkeit oder Ausbildung besitzt.

1. Allgemeines
Preis-, Rabatt-, Konstruktions-, Form-, Abmessungs- und Materialangaben in unseren Katalogen sind freibleibend. Anderslautende Bedingungen des Bestellers und Nebenabreden bedürfen zur Rechtsgültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Stehen einzelne Klauseln der Einkaufsbedingungen des Abnehmers im Widerspruch zu unseren Verkaufsbedingungen, so sind ausschliesslich diese letzten gültig, wenn ihnen nicht schriftlich widersprochen wird.

2. Verzug des Verkäufers
Ist der Verkäufer mit der Lieferung im Rückstand, so hat er Anspruch auf eine schadenersatzfreie Nachlieferungsfrist von 4 Wochen. Die Frist beginnt am Tage der Inverzugsetzung durch eingeschriebenen Brief, was frühestens nach Ablauf des vereinbarten Liefertermins zulässig ist. Vereinbarungen über den Auschluss der Nachlieferungsfrist (Fixgeschäfte) sind unwirksam.
Nach Ablauf der schadenersatzfreien Nachlieferungsfrist richten sich die Rechtsfolgen des Verzugs nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei jedoch der Schadenersatz auf max. den Fakturawert der vom Verkäufer gelieferten Ware begrenzt ist.
Fälle höherer Gewalt und vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände (wie Arbeitskonflikte, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Requisition, Ausfällen von Produktionsmaschinen und - Anlagen, sowie Betriebsstörungen irgendwelcher Art im eigenen Betrieb oder bei Zulieferbetrieben, wie auch bei verspäteter oder fehlerhaften Zulieferungen usw.) berechtigen weder den Besteller noch den Verkäufer wegen Nichtabnahme bzw. Nichtlieferung Schadenersatzforderungen geltend zu machen. Ganze oder teilweise Zerstörung von Fabriken oder von Material durch Elementarereignisse hebt jede Lieferungspflicht ohne Schadenersatzansprüche auf.

3. Mängelrüge, Ersatzlieferung und Schadenersatz
Der Besteller hat die Beschaffenheit der Ware sofort nach Erhalt, auf jeden Fall vor ihrer Be- oder Verarbeitung, zu prüfen, und Mängel, die bei dieser Prüfung erkennbar sind, unverzüglich schriftlich zu rügen. Mängel, die bei dieser Prüfung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Der Besteller hat dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, die Berechtigung der Mängelrüge an Ort und Stelle zu prüfen. Der Besteller darf dem Verkäufer die Ware ohne dessen Zustimmung nicht zurückschicken.
Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität können nicht beanstandet werden.
Die Garantiedauer für Neu-Material beträgt 12 Monate vom Tag der Lieferung oder des Gefahrenübergangs gerechnet. Eine Reparatur oder ein Teilaustausch während der Garantiedauer bewirkt keine Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit. Die Garantiedauer für Material im Standard, Austausch und für Reparatur-Material beträgt 3 Monate nach Lieferung. Unsere Garantie umfasst nach unserer Wahl die Instandstellung oder den Einsatz der von uns schadhaft befundenen Teile infolge Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler. Der Fehlernachweis am Betriebsort des schadhaften Geräts und sein Franko-Transport bis zu unserer Verkausstelle obliegt dem Besteller. Von der Garantie ausgenommen sind Schäden während des Transportes, solche durch vorzeitigen Verschleiss infolge anormaler Beanspruchung, falscher Anwendung; ungeeignete oder ungewöhnliche, in unserem Anforderungskatalog nicht vorgesehene Lager-, Betriebs- oder Umgebungsbedingungen (chemische, elektronische, atmosphärische, elektrische Einwirkungen), falsche Handhabungen oder Nichtbeachtung der Anwendungs-, Einbau, Betriebs- oder Wartungsvorschriften, unvorhersehbare Ereignisse oder höhere Gewalt.
Die Garantie entfällt nach Eingriffen von Dritten oder Verwendung von Fremd-Ersatzteilen, Aenderungen technischer Art oder des Aussehens, Anbauten usw. ohne unser ausdrückliches Einverständnis.
Für die Garantieerledigung gelten dieselben Bedingungen wie beim Kauf der Ware d.h., wurde die Ware beim Kunden gegen Verrechnung montiert, besteht auch Garantie für Reisezeit und Fahrweg.
Wurde die Ware ab Werk geliefert ist zwar die Reparaturzeit enthalten, nicht aber Fahrweg und Fahrzeit.
Bei Selbstmontage von Anlagen wird die Fachkundigkeit des Kunden in jedem Fall angenommen, Schäden durch Falscheinsatz/ Falschmontage fallen nicht unter die Garantie.
Steht dem Besteller ein Wandelungsanspruch zu, so kann der Verkäufer innert vier Wochen einwandfreien Ersatz liefern. In diesem Fall sind Schadenersatzforderungen ausgeschlossen.
Unterbleibt die Ersatzlieferung, so ist ein allenfalls bezahlter Kaufpreis gegen Rücksendung der mangelhaften Ware zurückzuerstatten. Ferner kann der Besteller die Mehrkosten für die Beschaffung der Ersatzware geltend machen. Weiterer Schadenersatz ist ausgeschlossen. Konnte der einen Wandelungsanspruch begründeten Mangel erst nach Be- oder Verarbeitung der Ware entdeckt werden, so hat der Besteller dem Verkäufer nach Wahl des letzteren die neue Sache zur freien Verfügung zurückzusenden oder deren Verwertungserlös zu vergüten. Der Verkäufer hat seinerseits dem Besteller den allenfalls bezahlten Kaufpreis zurückzuerstatten und die dem Besteller durch die Be- oder Verarbeitung der Ware entstandenen Material- und Lohnkosten zu ersetzen. Weiterer Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Jede Haftung für Mängel erlischt innert 12 Monaten nach Versand der Ware.

4. Preis
Fehlen anderslautende Angaben, so verstehen sich unsere Preise in Schweizer Franken ab unserem Schweizerwerk, exklusive gesetzliche MwSt, ohne Versicherung. Es wird ein Versand- und Verpackunskosten-Anteil verrechnet. Spezialverpackungen gehen voll zu Lasten des Bestellers. Wir behalten uns eine Preisanpassung vor, falls während der Lieferfrist die Löhne und Materialkosten merklich ändern. Angaben zur Höhe des MwSt Satzes, haben nur Richtcharakter, es wird der am Tage der Rechnungsstellung gültige gesetzlich vorgeschriebene MwSt Satz verrechnet.

5. Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen üblicherweise innert 10 Tagen spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum in Schweizer Franken ohne jeden Abzug zahlbar. Für Zahlungen nach dem Nettozahlungsziel ist ohne Mahnung ein Verzugszins zu bezahlen,  der 5 % über dem im Zeitpunkt der Fakturierung gültigen Diskontsatz der schweiz. Nationalbank liegt, im Minimum jedoch 8 % beträgt. Ist der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein (Zunahme der Inkassoaufträge oder der Betreibungen oder Vorliegen eines Wechselprotestes usw.), so kann der Verkäufer für alle noch ausstehenden Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag mit dem betreffenden Käufer unter Fortfall des Zahlungsziels Vorauszahlung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern.
Wir sind berechtigt jederzeit à Konto Zahlungen für den laufenden Auftrag zu fordern, à Konto sind innert längstens 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum zahlbar. Die à Konto Forderungen dürfen 90% des Gesamtauftragspreises nicht überschreiten. Verzug bei à Konto Zahlungen kann Lieferverzögerungen  bzw. Lieferungstop bewirken, ohne dass wir deshalb mit dem Gesamtauftrag in Verzug geraten.
À Konto Forderungen, Fälligkeiten und Höhe der Forderungen, werden durch uns im allgemeinen bei Offerten, Auftragsbestätigungen, Werkverträgen etc. angegeben. Fehlen diese Angaben und werden Forderungen gestellt, so kann jederzeit 90% des ausgeführten Auftragsteils in Rechnung gestellt werden (gem. OR).
Verkäufe via Internetshop gegen Rechnung sind nur an uns bekannte Kunden die sich vollständig und nachvollziehbar registriert haben, ab dem dritten Warenbezug gegen Vorkasse/Sofortzahlung möglich. Kunden die einmal in Verzug geraten sind, werden nur noch gegen Vorkasse oder Barzahlung beliefert. Für Mahnungen werden Spesen pro Mahnlauf von Fr. 5.-- berechnet.

6. Annahmeverzug des Bestellers
Kommt ein Besteller mit der Abnahme der Ware in Verzug, so wird sie auf seine Kosten und sein Risikon eingelagert. Dies bewirkt keinen Aufschub des Zahlungstermines.

7. Transport und Gefahrenübergang
Die Gefahr für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der Ware geht zum Zeitpunkt, in welchem sie unsere Werkstätte oder unser Lager verlässt, auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn die Sendung cif. fob, franko oder unter ähnlichen Klauseln erfolgt, wenn die Montage und/oder Inbetriebnahme im Rechnungspreis enthalten ist oder wenn die Transportversicherung von uns abgeschlossen wurde.
Transportversicherungen werden nur auf besonderes Verlangen auf Kosten des Bestellers abgeschlossen. Der Empfänger hat die Ware bei Erhalt zu prüfen und Transportschäden unverzüglich dem zuständigen Transportunternehmen zu melden.

8. Eigentums- und Urheberrecht
An Zeichnungen, technischen Beschreibungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und das Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden. Zum Angebot gehörige Unterlagen sind, wenn sie nicht zu einer Bestellung führen, uns unverzüglich zurückzugeben.
Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer kann sie jedoch im Rahmen eines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebs weiterverarbeiten und veräussern. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware geht das Eigentum des Verkäufers nicht unter. Er erwirbt Miteigentum an der neuen Sache bis zum Rechnungswert seiner Vorbehaltsware. Die Eintragung eines Bauhandwerker Grundpfandes ob provisorisch oder definitiv bleibt immer vorbehalten und richtet sich einzig nach den gesetzlichen Möglichkeiten.

9. Datenschutz
Es gelten die auf der Hompage veröffentlichen Datenschutzrichtlinien der fegatec M. Feustle. Diese können auch auf Papier angefordert werden.
Beim Eingehen jeglicher Kommunikation (Anfrage, Bestellung, Telefonat, Mail, Fax, Schriftverkehr, SocialMedia etc.) und Geschäftsverkehr akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung unserer Firma in der aktuellen Fassung.

10. Erfüllungsort, Gerichtstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist pol. Gde. Lütisburg SG (Schweiz). Gerichtstand ist nach Wahl des Verkäufers sein Domizil oder das Domizil des Bestellers. Anwendbares Recht ist das Landesrecht des angerufenen Gerichts, soweit diese allgemeine Verkaufsbedingungen nicht abweichendes vorsehen.

Firemnsitz und Wohnort Firmeninhaber: fegatec M. Feustle, Gärtnereitechnik,  Unterrindal 6, CH 9604 Unterrindal